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Stephan Krehl, „Musikerelend“, Teil I

Im Jahre 1912 erschien das Buch »Musikerelend« des Komponisten und Musiktheoretikers Stephan Krehl (1864–1924). Krehl, seit 1902 am Leipziger Konservatorium tätig und von 1907 bis zu seinem Tod Leiter der Institution, stellte dort laut Untertitel »Betrachtungen über trostlose und unwürdige Zustände im Musikerberuf« an. Sie sind polemisch formuliert und geben unmittelbare, heute teils kurios anmutende Einblicke in seine Sicht des Musiklebens, insbesondere mit Blick auf die soziale Stellung der Musiker_innen, in einer Zeit des Umbruchs.

Stephan Krehl (1864–1924):

Musikerelend

Betrachtungen über trostlose und unwürdige Zustände im Musikerberuf

[Teil I]

Leipzig: C. F. W. Siegel [1912].

[5] Vorwort.

Innerhalb der letzten Jahre hat bei allen ernst gesinnten Musikern eine große Unzufriedenheit Platz gegriffen. Die Verbitterung ist so stark, daß sich eine gewisse Besorgnis für die Zukunft des Musikerstandes nicht unterdrücken läßt. Man ist über das geschäftliche Gebaren in der Kunst, wie es uns vom Ausland zugekommen ist, auf das Tiefste empört. Die sittliche Verwahrlosung, ja die Verrohung, welche die Geldherrschaft im Gefolge hat, wird auf das Schmerzlichste empfunden. Leider fehlt es scheinbar den Musikern an Energie, sich zur Abwehr böser Elemente zusammenzuschließen. Schilderungen betrübender Vorkommnisse, Berichte krasser Einzelheiten gehen von Mund zu Mund; aber niemand unternimmt es, weite Kreise aufzuklären. So wächst die Fäulnis an, die Zersetzung schreitet fort, ohne daß auch nur von einer Seite Gegenmittel zur Anwendung gelangen.

In den folgenden Betrachtungen soll es versucht werden, bedauerliche Zustände zu schildern. Vielleicht geben diese Zeilen den Anlaß, daß Leute, welche besser als der Verfasser unterrichtet sind, mit weiteren Veröffentlichungen hervortreten. Nur durch häufige, öffentliche Aussprache, durch Aufklärung der Jugend wird man auf Heilung der Schäden hoffen können.

Niemand kann ein Interesse daran haben, persönliche Beleidigungen auszusprechen, Angriffe auf einzelne Persönlichkeiten zu richten. Die Einzelbeschreibung hat hier vollständig zurückzutreten. Handelt es sich doch wirklich nicht um die Verirrungen dieses oder jenes Menschen, sondern um allgemeine verderbliche Zustände.


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